Es gibt viele Situationen im Leben, wo man vor der Frage steht: Wie finanziere ich eine Geldausgabe von über 1500 Schweizer Franken? Dem einen ist vielleicht ein wertvolles Instrument abhanden gekommen, dem anderen ist es nach jahrelanger Nutzung kaputt gegangen. Ein dritter möchte vielleicht als junger Mensch Musik am Konservatorium studieren und benötigt dafür ein hochwertiges Instrument. Ohne einen erlernten Beruf verdient man aber noch nicht das nötige Geld für den Kauf. Viele Eltern sind zudem nicht in der Lage, bei der Finanzierung eines teuren Instruments zu helfen.

Die Frage, ob man einen Betrag über 1500 Franken über eine Miete finanziert oder über einen Kredit, ist nicht so leicht zu beantworten. Es hängt nämlich von den jeweiligen Umständen ab, zu welcher Entscheidung man kommt. Muss man ein Instrument auf sich einspielen oder weiss man bereits, dass man über mehrere Jahre dabei bleiben wird, lohnt sich ein Kauf. In diesem Falle ist der Kleinkredit anzuraten, denn ein Mieten oder Leasen würde auf Dauer zu teuer kommen. Falls man jedoch einen Mietkauf nutzen könnte, wäre dies eine akzeptable Lösung. Das Instrument würde nach der Testphase, in der es gemietet wurde, in den Besitz des Spielers übergehen. Er würde die Restsumme dazu legen, die bisher aufgelaufenen Mietzahlungen würden angerechnet. Leider steht diese Finanzierungsvariante im Instrumentenhandel oft nicht zur Wahl.

Oftmals braucht man zunächst ein preisgünstigeres Anfängerinstrument und später ein hochwertigeres. Dann ist es möglicherweise ratsam, zunächst das Anfängerinstrument zu mieten und den Kredit für die Anschaffung des hochwertigen Instruments aufzusparen. Es hängt allerdings davon ab, wie lange die Übungsphase auf dem Anfängerinstrument dauert. Ist sie relativ kurz, rechnet sich die Miete des Instruments. Ansonsten raten Fachleute eher zur Finanzierung über einen Kredit, den anschliessenden Verkauf des Anfänger-Instruments und eine Kreditaufstockung zum Kauf des Folgeinstruments. Man kann allerdings bei ausreichender Instrumentenkenntnis das Anfängerinstrument auch gebraucht erwerben und den Kredit später aufnehmen. Anders ist es wiederum, wenn man eine Konzertreise plant, aber sein eigenes Instrument nicht mitnehmen kann. Hier ist es angemessen, ein ähnlich gutes am Konzertort zu mieten. Je nach Instrument muss man teils lange vorher Erkundigungen einziehen, wer es zur Verfügung stellen könnte.

Wer in seiner Freizeit oder auch beruflich musiziert, für den hat das dazu verwendete Instrument einen hohen ideellen Wert, der die Anschaffungskosten deutlich übersteigen kann. Dennoch ist selbstverständlich auch ein Verlust oder eine Beschädigung desselben auch aus finanzieller Sicht ärgerlich, da nicht selten hohe Kosten für eine Reparatur oder gar eine Neuanschaffung auf den Besitzer zukommen. Besonders Musikinstrumente, die regelmässig transportiert und ausserhalb der eigenen vier Wände genutzt werden, sollten daher versichert werden.

Allgemein sind Instrumentenversicherungen für Privatpersonen und Berufsmusiker möglich. Für Erstere gilt: Wenn bereits eine Hausratversicherung besteht und das Instrument sich im eigenen Haushalt befindet, springt bei Schäden oder Diebstahl automatisch die Hausratversicherung ein. Anders verhält es sich, wenn das Instrument auch ausser Haus etwa bei Proben oder Auftritten genutzt wird. Dann sollte eine sogenannte “All-Gefahr-Versicherung” abgeschlossen werden, die, wie der Name bereits andeutet, eine große Bandbreite an Beschädigungen abdeckt. Darunter fallen zum Beispiel Stürze, Transportschäden, Diebstahl und Brände. Meist ist automatisch nicht nur das Instrument selbst, sondern auch das entsprechende Zubehör mitversichert. Nur wenige Ausnahmefälle werden grundsätzlich nicht von den Versicherungen übernommen, wie beispielsweise Schäden durch Kriege, Terrorismus oder auch durch grobe Fahrlässigkeit des Besitzers.

Einige Versicherungsunternehmen haben Instrumentenversicherungen ohne Selbstbeteiligung im Angebot. Teilweise kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er den Neuwert oder den Zeitwert des Musikinstruments versichert haben möchte, was besonders bei älteren Stücken zu überlegen wäre. Für Gruppen wie beispielsweise Orchester oder auch Schulklassen sind Sammelversicherungen möglich. Meist gilt der Versicherungsschutz für den Gebrauch und Transport der Instrumente im eigenen Land; es ist aber auch denkbar, einen zusätzlichen Schutz für das Ausland hinzuzubuchen. Unter Umständen ist ein mehrwöchiger Auslandsaufenthalt auch bereits im Versicherungsumfang inbegriffen.

Diese und andere Punkte sollten vor Abschluss einer Instrumentenversicherung unbedingt geklärt werden, um sicherzugehen, dass auch wirklich alle im individuellen Fall relevanten Faktoren abgedeckt sind. Mittlerweile finden sich auch online diverse Anbieter, bei denen man Instrumentenversicherungen abschließen kann. Meist kann man sich nach Angabe der zu versichernden Instrumente ein unverbindliches Angebot einholen und so die Versicherungsumfänge und Beitragshöhen vergleichen, bevor man eine Entscheidung trifft.

Denk der modernen kleinen Kinderhörner können Kinder bereits ab dem 7.Lebensjahr – unterrichtet werden. Keiner ist zu klein, um ein Hornist zu sein!

Beim Unterricht sollte immer der Spass an der Musik im Vordergrund. stehen. Die jungen Lernenden sollen am Ende einer jeden Lektion motiviert und mit einem persönlichen Erfolgserlebnis nach Hause gehen.

Neben technischen Aspekten (wie z.B. Atmung, Rhythmus und Ansatz) sollte besonderer Wert auf Förderung der individuellen Musikalität gelegt werden. Denn jeder Mensch hat eine eigene musikalische Sprache, die es zu entdecken gilt.

Ein Gefallen für jemanden: Geile Siech